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Fahrschule W. Mayer in Steppach

Klasse A

Allgemeine Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse A

( Motorrad-Ausbildung )

Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Ausbildung in der Fahrschule Mayer interessierst.

Bei uns bist du während deiner Führerscheinausbildung der Klasse A in den besten Händen!

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Mit einem Führerschein der Klasse A hast du die Berechtigung:

  • „Schwere“ Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
  • Fahrzeuge, die für die Klassen A2, A1, AM zugelassen sind, zu führen.

Das Mindestalter für die Klasse A variiert je nach Vorbesitz, bzw. gewünschtem Fahrzeug. Grundsätzlich musst du 24 Jahre alt sein, mit mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 darfst du schon ab 20 Jahren fahren und nur für dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Die Ausbildung kannst du bereits 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beginnen. Du solltest für die Zeit von Anfang der Ausbildung bis zur Prüfung zwei bis drei Monate einplanen.

Die Prüfung des theoretischen Teils kannst du schon 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

Für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A ist es nötig, dass du in der Führerscheinstelle deiner Gemeinde oder der Stadtverwaltung einen Antrag stellst. Das Formular bekommst du bei uns.

Diesem Antrag müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt ( nicht älter als 6 Monate )
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ( nicht nötig, wenn du den Führerschein einer anderen Klasse erweitern möchtest )

Damit keine Verzögerungen auftreten, solltest du das möglichst bald erledigen, da erst nach Bearbeitung des Antrags durch die Behörde eine Prüfung in Theorie und Praxis möglich ist. ( Meist liegt die Bearbeitungszeit zwischen 2 bis 8 Wochen. )

Zur Anmeldung bei uns bringst du bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, sowie – falls vorhanden – deinen bisherigen Führerschein.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht, nach Themen sortiert, vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis eingeübt werden.

Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und Regeln zu bekommen, ist es sinnvoll mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fähigkeiten dann in der Praxis anzuwenden.

Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in einen allgemeinen Teil ( Grundunterricht ), den alle Bewerber besuchen müssen, und den klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt. Mindestdauer für eine Unterrichtseinheit in der Theorie ist eine Doppelstunde ( 90 Minuten ).

12 bzw. 6 theoretische Grundunterrichte: In den theoretischen Grundunterrichten wirst du optimal zu einem zukünftigen Motorradfahrer ausgebildet. Alle gesetzlichen Vorgaben, die für dich im Straßenverkehr wichtig sind, werden dir hier erläutert. 12 Unterrichtseinheiten sind die Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinprüfung. Willst du einen schon bestandenen Führerschein um Klassen erweitern, musst du nur bei 6 Unterrichtseinheiten anwesend sein ( Ausnahme siehe unten ).

Natürlich darfst du gerne und kostenfrei unseren Unterricht öfter besuchen, um dein Wissen zu vertiefen!

4 weitere klassenspezifische Unterrichte: Neben den theoretischen Grundunterrichten sind noch vier klassenspezifische Unterrichte auf deinem Weg zum Führerschein zu absolvieren. Dabei geht es hauptsächlich darum, dir das nötige technische Wissen anzueignen, das dir später sehr bei dem Umgang mit deinem eigenen Fahrzeug helfen wird. So lernst du zum Beispiel die fahrphysikalischen Besonderheiten, aber auch die speziellen Gefahren des Motorradfahrens kennen. Zusätzlich gibt es praktische Tipps zu Schutzkleidung und Motorradtechnik.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren entfällt der komplette Theorieunterricht samt Theorieprüfung.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in verschiedene Phasen, die aufeinander aufbauen: Grundausbildung ( Übungsstunden ), besondere Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) und Ausbildungs-Fahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Je nach Vorkenntnissen und Talent variiert die Anzahl der Übungsstunden, bei den Sonderfahrten ist allerdings eine Mindeststundenzahl vorgegeben.

Grundausbildung:

Aller Anfang ist schwer – bei uns wird er dir leicht gemacht. Gleich zu Beginn deiner Ausbildung lernst du die Grundlagen des Motorradfahrens kennen. Das technische Umgehen mit dem Motorrad wird dir detailliert erklärt. Dann geht es bereits zu den ersten Fahrversuchen, bei denen dein Fahrlehrer dich direkt neben dir zu Fuß unterstützt. Jetzt bist du bereit erstmals ein paar Meter allein zu fahren. Auch leichtes Abbremsen und Schalten in höhere Gänge werden dir schon in der ersten Stunde beigebracht. In deiner weiteren Ausbildung weist dich dein Fahrlehrer an, wie du dich in schwierigeren Situationen im Straßenverkehr verhalten musst und ihr übt die Grundfahr-Aufgaben.

Besondere Ausbildungsfahrten: Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung, beginnen die Sonderfahrten. Davon brauchst du mindestens:

Ohne Vorbesitz der Klasse A2:
  • 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Vorbesitz der Klasse A2, weniger als 2 Jahre:
  • 3 Überlandfahrten à 45 Minuten
  • 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  • 1 Nachtfahrten à 45 Minuten

Bei den Überlandfahrten und auf der Autobahn bringt dir der Fahrlehrer bei, wie man sich verantwortungsbewusst und vor allem sicher auch bei hohen Geschwindigkeiten verhält. Welche Abstände müssen eingehalten werden? Was ist beim Überholen zu beachten? Wie verhält sich mein Motorrad in Kurven, bei Steigungen und Gefälle? Bei der Nachtfahrt, die zum Teil auch auf Autobahnen und Landstraßen stattfindet, kannst du dich an die Auswirkungen unterschiedlicher Helligkeit gewöhnen.

Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung: Nachdem du alle Sonderfahrten hinter dir hast, kann dein Fahrlehrer gezielt die Situationen mit dir üben, die dir im täglichen Leben und auch bei der Prüfung begegnen werden.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren entfällt der praktische Pflichtunterricht. Dein Fahrlehrer muss sich lediglich von deiner Prüfungsreife überzeugen und kann dich dann zur Praxisprüfung vorstellen.

Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du uns natürlich jederzeit anrufen oder persönlich vorbeikommen.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Klasse A1

Allgemeine Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse A1

( Motorrad-Ausbildung )

Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Ausbildung in der Fahrschule Mayer interessierst.

Bei uns bist du während deiner Führerscheinausbildung der Klasse A1 in den besten Händen!

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Mit einem Führerschein der Klasse A1 hast du die Berechtigung:

  • Motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW zu fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf max. 0,1 KW/ kg betragen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis 15 KW zu fahren.
  • Fahrzeuge, die für die Klassen AM zugelassen sind, zu führen.

Für den Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 musst du mindestens 16 Jahre alt sein, die Ausbildung kannst du aber bereits 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag beginnen. Du solltest dir für die Zeit von Anfang der Ausbildung bis zur Prüfung zwei bis drei Monate einplanen.

Die Prüfung des theoretischen Teils kannst du schon 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag.

Für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 ist es nötig, dass du in der Führerscheinstelle deiner Gemeinde oder der Stadtverwaltung einen Antrag stellst. Das Formular bekommst du bei uns.

Diesem Antrag müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt ( nicht älter als 6 Monate )
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ( nur beim Ersterwerb des Führerscheins )

Damit keine Verzögerungen auftreten, solltest du das möglichst bald erledigen, da erst nach Bearbeitung des Antrags durch die Behörde eine Prüfung in Theorie und Praxis möglich ist. ( Meist liegt die Bearbeitungszeit zwischen 2 bis 8 Wochen. )

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht nach Themen sortiert vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis eingeübt werden.

Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und Regeln zu bekommen, ist es sinnvoll, mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fähigkeiten dann in der Praxis anzuwenden.

Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in einen allgemeinen Teil ( Grundunterricht ), den alle Bewerber besuchen müssen, und den klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt. Mindestdauer für eine Unterrichtseinheit in der Theorie ist eine Doppelstunde ( 90 Minuten ).

12 theoretische Grundunterrichte: In den theoretischen Grundunterrichten wirst du optimal zu einem zukünftigen Motorradfahrer ausgebildet. Alle gesetzlichen Vorgaben, die für dich im Straßenverkehr wichtig sind, werden dir hier erläutert. 12 Unterrichtseinheiten sind die Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinprüfung.

Natürlich darfst du gerne und kostenfrei unseren Unterricht öfter besuchen, um dein Wissen zu vertiefen!

4 weitere klassenspezifische Unterrichte: Neben den theoretischen Grundunterrichten sind noch vier klassenspezifische Unterrichte auf deinem Weg zum Führerschein zu absolvieren. Dabei geht es hauptsächlich darum, dir das nötige technische Wissen anzueignen, das dir später sehr bei dem Umgang mit deinem eigenen Fahrzeug helfen wird. So lernst du zum Beispiel die fahrphysikalischen Besonderheiten, aber auch die speziellen Gefahren des Motorradfahrens kennen. Zusätzlich gibt es praktische Tipps zu Schutzkleidung und Motorradtechnik.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in verschiedene Phasen, die aufeinander aufbauen: Grundausbildung ( Übungsstunden ), besondere Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) und Ausbildungs-Fahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Je nach Vorkenntnissen und Talent variiert die Anzahl der Übungsstunden, bei den Sonderfahrten ist allerdings eine Mindeststundenzahl vorgegeben.

Grundausbildung:

Aller Anfang ist schwer – bei uns wird er dir leicht gemacht. Gleich zu Beginn deiner Ausbildung lernst du die Grundlagen des Motorradfahrens kennen. Das technische Umgehen mit dem Motorrad wird dir detailliert erklärt. Dann geht es bereits zu den ersten Fahrversuchen, bei denen dein Fahrlehrer dich direkt neben dir zu Fuß unterstützt. Jetzt bist du bereit erstmals ein paar Meter allein zu fahren. Auch leichtes Abbremsen und Schalten in höhere Gänge werden dir schon in der ersten Stunde beigebracht. In deiner weiteren Ausbildung weist dich dein Fahrlehrer an, wie du dich in schwierigeren Situationen im Straßenverkehr verhalten musst. Natürlich werden auch Grundfahraufgaben ausführlich geübt, damit du in der Lage bist, dein Fahrzeug perfekt zu beherrschen. Du wirst darauf vorbereitet dein Motorrad später in allen Situationen sicher zu lenken – auch bei hohen Geschwindigkeiten und gefährlichen Lagen.

Besondere Ausbildungsfahrten: Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung, kannst du mit den Sonderfahrten beginnen. Davon brauchst du mindestens:

  • 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten à 45 Minuten

Bei den Überlandfahrten und auf der Autobahn bringt dir der Fahrlehrer bei, wie man sich verantwortungsbewusst und vor allem sicher auch bei hohen Geschwindigkeiten verhält. Welche Abstände müssen eingehalten werden? Was ist beim Überholen zu beachten? Wie verhält sich mein Motorrad in Kurven, bei Steigungen und Gefälle? Um mit kritischen Situationen im Straßenverkehr gelassen umgehen zu können, übst du bei uns zum Beispiel gezielt das Befahren von Kreuzungen und das Ein- und Ausfahren der Schnellstraßen. Außerdem ist es noch wichtig auch bei unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen im Straßenverkehr zu Recht zu kommen. Bei der Nachtfahrt, die zum Teil auch auf Autobahnen und Landstraßen stattfindet, kannst du dich an die Auswirkungen unterschiedlicher Helligkeit gewöhnen.

Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung: Nachdem du alle Sonderfahrten hinter dir hast, kann dein Fahrlehrer gezielt die Situationen mit dir üben, die dir im täglichen Leben und auch bei der Prüfung begegnen werden. Ihr wiederholt bereits Erlerntes und falls noch Unsicherheiten bestehen werden diese ausgeräumt. Anschließend werden Prüfungsfahrten geprobt. Durch die umfassende und gründliche Vorbereitung in der Fahrschule W. Mayer bist du nun bereit für die Führerscheinprüfung!

Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du uns natürlich jederzeit anrufen oder persönlich vorbeikommen.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Klasse A2

Allgemeine Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse A2

( Motorrad-Ausbildung )

Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Ausbildung in der Fahrschule Mayer interessierst.

Bei uns bist du während deiner Führerscheinausbildung der Klasse A2 in den besten Händen!

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Mit einem Führerschein der Klasse A2 hast du die Berechtigung:

  • „Mittelschwere“ Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und zu fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.
  • Fahrzeuge, die für die Klassen A1, AM zugelassen sind, zu führen.

Für den Besitz eines Führerscheins der Klasse A2 musst du mindestens 18 Jahre alt sein, die Ausbildung kannst du aber bereits 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag beginnen. Du solltest für die Zeit von Anfang der Ausbildung bis zur Prüfung zwei bis drei Monate einplanen.

Die Prüfung des theoretischen Teils kannst du schon 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag.

Für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A2 ist es nötig, dass du in der Führerscheinstelle deiner Gemeinde oder der Stadtverwaltung einen Antrag stellst. Das Formular bekommst du bei uns.

Diesem Antrag müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt ( nicht älter als 6 Monate )
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ( nicht nötig, wenn du den Führerschein einer anderen Klasse erweitern möchtest )

Damit keine Verzögerungen auftreten, solltest du das möglichst bald erledigen, da erst nach Bearbeitung des Antrags durch die Behörde eine Prüfung in Theorie und Praxis möglich ist. ( Meist liegt die Bearbeitungszeit zwischen 2 bis 8 Wochen. )

Zur Anmeldung bei uns bringst du bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, sowie – falls vorhanden – deinen bisherigen Führerschein.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht, nach Themen sortiert, vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis eingeübt werden.

Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und Regeln zu bekommen, ist es sinnvoll mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fähigkeiten dann in der Praxis anzuwenden.

Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in einen allgemeinen Teil ( Grundunterricht ), den alle Bewerber besuchen müssen, und der klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt. Mindestdauer für eine Unterrichtseinheit in der Theorie ist eine Doppelstunde ( 90 Minuten ).

12 bzw. 6 theoretische Grundunterrichte: In den theoretischen Grundunterrichten wirst du optimal zu einem zukünftigen Motorradfahrer ausgebildet. Alle gesetzlichen Vorgaben, die für dich im Straßenverkehr wichtig sind, werden dir hier erläutert. 12 Unterrichtseinheiten sind die Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinprüfung. Willst du einen schon bestandenen Führerschein um Klassen erweitern, musst du nur bei 6 Unterrichtseinheiten anwesend sein ( Ausnahme siehe unten ).

Natürlich darfst du gerne und kostenfrei unseren Unterricht öfter besuchen, um dein Wissen zu vertiefen!

4 weitere klassenspezifische Unterrichte: Neben den theoretischen Grundunterrichten sind noch vier klassenspezifische Unterrichte auf deinem Weg zum Führerschein zu absolvieren. Dabei geht es hauptsächlich darum, dir das nötige technische Wissen anzueignen, das dir später sehr bei dem Umgang mit deinem eigenen Fahrzeug helfen wird. So lernst du zum Beispiel die fahrphysikalischen Besonderheiten, aber auch die speziellen Gefahren des Motorradfahrens kennen. Zusätzlich gibt es praktische Tipps zu Schutzkleidung und Motorradtechnik.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren entfällt der komplette Theorieunterricht samt Theorieprüfung.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in verschiedene Phasen, die aufeinander aufbauen: Grundausbildung ( Übungsstunden ), besondere Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) und Ausbildungs-Fahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Je nach Vorkenntnissen und Talent variiert die Anzahl der Übungsstunden, bei den Sonderfahrten ist allerdings eine Mindeststundenzahl vorgegeben.

Grundausbildung:

Aller Anfang ist schwer – bei uns wird er dir leicht gemacht. Gleich zu Beginn deiner Ausbildung lernst du die Grundlagen des Motorradfahrens kennen. Das technische Umgehen mit dem Motorrad wird dir detailliert erklärt. Dann geht es bereits zu den ersten Fahrversuchen, bei denen dein Fahrlehrer dich direkt neben dir zu Fuß unterstützt. Jetzt bist du bereit erstmals ein paar Meter allein zu fahren. Auch leichtes Abbremsen und Schalten in höhere Gänge werden dir schon in der ersten Stunde beigebracht. In deiner weiteren Ausbildung weist dich dein Fahrlehrer an, wie du dich in schwierigeren Situationen im Straßenverkehr verhalten musst und ihr übt die Grundfahr-Aufgaben.

Besondere Ausbildungsfahrten: Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung, beginnen die Sonderfahrten. Davon brauchst du mindestens:

Ohne Vorbesitz der Klasse A1:
  • 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Mit Vorbesitz der Klasse A1, bzw. der alten Klasse 3 ( vor 01.08.1988 ) : weniger als 2 Jahre:
  • 3 Überlandfahrten à 45 Minuten
  • 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  • 1 Nachtfahrten à 45 Minuten

Bei den Überlandfahrten und auf der Autobahn bringt dir der Fahrlehrer bei, wie man sich verantwortungsbewusst und vor allem sicher auch bei hohen Geschwindigkeiten verhält. Welche Abstände müssen eingehalten werden? Was ist beim Überholen zu beachten? Wie verhält sich mein Motorrad in Kurven, bei Steigungen und Gefälle? Bei der Nachtfahrt, die zum Teil auch auf Autobahnen und Landstraßen stattfindet, kannst du dich an die Auswirkungen unterschiedlicher Helligkeit gewöhnen.

Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung: Nachdem du alle Sonderfahrten hinter dir hast, kann dein Fahrlehrer gezielt die Situationen mit dir üben, die dir im täglichen Leben und auch bei der Prüfung begegnen werden.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren entfällt der praktische Pflichtunterricht. Dein Fahrlehrer muss sich lediglich von deiner Prüfungsreife überzeugen und kann dich dann zur Praxisprüfung vorstellen.

Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du uns natürlich jederzeit anrufen oder persönlich vorbeikommen.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Klasse B

Allgemeine Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse B

( PKW-Ausbildung )

Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Ausbildung in der Fahrschule Mayer interessierst.

Bei uns bist du während deiner Führerscheinausbildung der Klasse B in den besten Händen!

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Mit einem Führerschein der Klasse B hast du die Berechtigung:

  • Kraftwagen einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t zu lenken, die Platz für bis zu 8 Sitzplätze ( zusätzlich zum Fahrersitz ) haben.
  • Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse mit deinem Fahrzeug zu ziehen. ( Falls die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg überschreitet, aber noch unter der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs ist, kann sogar ein schwerer Anhänger mitgeführt werden. Wichtig ist nur, dass die Gesamtmasse des Fahrzeugs und des Anhängers nicht größer als 3,5 t ist. )
  • Fahrzeuge, die für die Klassen AM, L zugelassen sind, zu führen.

Für den Besitz eines Führerscheins der Klasse B musst du mindestens 18 Jahre alt sein, die Ausbildung kannst du aber bereits 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag beginnen. Du solltest dir für die Zeit von Anfang der Ausbildung bis zur Prüfung sechs bis zehn Wochen einplanen.

Die Prüfung des theoretischen Teils kannst du schon 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag.

Für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse B ist es nötig, dass du in der Führerscheinstelle deiner Gemeinde oder der Stadtverwaltung einen Antrag stellst. Das Formular bekommst du bei uns.

Diesem Antrag müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt ( nicht älter als 6 Monate )
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ( nicht nötig, wenn du den Führerschein einer anderen Klasse erweitern möchtest )

Damit keine Verzögerungen auftreten, solltest du das möglichst bald erledigen, da erst nach Bearbeitung des Antrags durch die Behörde eine Prüfung in Theorie und Praxis möglich ist. ( Meist liegt die Bearbeitungszeit zwischen 2 bis 8 Wochen. )

Zur Anmeldung bei uns bringst du bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, sowie – falls vorhanden – deinen bisherigen Führerschein.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht nach Themen sortiert vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis eingeübt werden.

Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und Regeln zu bekommen, ist es sinnvoll mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fähigkeiten dann in der Praxis anzuwenden.

Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in einen allgemeinen Teil ( Grundunterricht ), den alle Bewerber besuchen müssen, und den klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt. Mindestdauer für eine Unterrichtseinheit in der Theorie ist eine Doppelstunde ( 90 Minuten ).

12 theoretische Grundunterrichte: In den theoretischen Grundunterrichten wirst du optimal zu einem zukünftigen Autofahrer ausgebildet. Alle gesetzlichen Vorgaben, die für dich im Straßenverkehr wichtig sind, werden dir hier erläutert. 12 Unterrichtseinheiten sind die Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinprüfung. Willst du einen schon bestandenen Führerschein um Klassen erweitern, musst du nur bei 6 Unterrichtseinheiten anwesend sein.

Natürlich darfst du gerne und kostenfrei unseren Unterricht öfter besuchen, um dein Wissen zu vertiefen!

2 weitere klassenspezifische Unterrichte: Neben den theoretischen Grundunterrichten sind noch zwei klassenspezifische Unterrichte auf deinem Weg zum Führerschein zu absolvieren. Dabei geht es hauptsächlich darum, dir das nötige technische Wissen anzueignen, das dir später sehr bei dem Umgang mit deinem eigenen Fahrzeug helfen wird. So lernst du zum Beispiel wie ein Motor funktioniert, aber auch wie du mögliche Störungen bemerkst. Zusätzlich gibt es praktische Tipps zu Wartung und Reifenwechsel.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in verschiedene Phasen, die aufeinander aufbauen: Grundausbildung ( Übungsstunden ), besondere Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) und Ausbildungs-Fahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Je nach Vorkenntnissen und Talent variiert die Anzahl der Übungsstunden, bei den Sonderfahrten ist allerdings eine Mindeststundenzahl vorgegeben.

Grundausbildung: Von den Vorbereitungen, wie dem Einstellen von Sitz und Spiegel, steigerst du dich zur Bedienung des Fahrzeugs. Sobald Schalten, Gas geben, Bremsen und Co. im Straßenverkehr sitzt, lernst du Fahrmanöver, z.B. Abbiegen oder Fahrstreifen-Wechsel, außerdem musst du die Grundfahraufgaben meistern, wie etwa Einparken, Umkehren oder die Gefahrenbremsung.

Besondere Ausbildungsfahrten: Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung, kannst du mit den Sonderfahrten beginnen. Davon brauchst du mindestens:

  • 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten à 45 Minuten

Bei den Überlandfahrten und auf der Autobahn bringt dir der Fahrlehrer bei, wie man sich verantwortungsbewusst und vor allem sicher auch bei hohen Geschwindigkeiten verhält. Welche Abstände müssen eingehalten werden? Was ist beim Überholen zu beachten? Wie verhält sich mein Auto in Kurven, bei Steigungen und Gefälle? Um mit kritischen Situationen im Straßenverkehr gelassen umgehen zu können, übst du bei uns zum Beispiel gezielt das Befahren von Kreuzungen und das Ein- und Ausfahren der Schnellstraßen. Außerdem ist es noch wichtig auch bei unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen im Straßenverkehr zu Recht zu kommen. Bei der Nachtfahrt kannst du dich an die Auswirkungen unterschiedlicher Helligkeit gewöhnen und das Einparken bei Nacht üben. Nachtfahrten werden vor allem auf Landstraßen und der Autobahn stattfinden.

Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung: Nachdem du alle Sonderfahrten hinter dir hast, kann dein Fahrlehrer gezielt die Situationen mit dir üben, die dir im täglichen Leben und auch bei der Prüfung begegnen werden. Ihr wiederholt bereits Erlerntes und falls noch Unsicherheiten bestehen werden diese ausgeräumt. Anschließend werden Prüfungsfahrten geprobt.

Durch die umfassende und gründliche Vorbereitung in der Fahrschule W. Mayer bist du nun bereit für die Führerscheinprüfung!

Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du uns natürlich jederzeit anrufen oder persönlich vorbeikommen.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Klasse bF 17

Allgemeine Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse bF 17

( begleitetes Fahren ab 17 )

Wir freuen uns sehr, dass du dich für eine Ausbildung in der Fahrschule Mayer interessierst.

Bei uns bist du während deiner Führerscheinausbildung der Klasse bF 17 in den besten Händen!

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Mit einem Führerschein der Klasse bF17 hast du die Berechtigung:

  • Kraftwagen einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t zu lenken, die Platz für bis zu 8 Sitzplätze ( zusätzlich zum Fahrersitz ) haben.
  • Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse mit deinem Fahrzeug zu ziehen. ( Falls die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg überschreitet, aber noch unter der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs ist, kann sogar ein schwerer Anhänger mitgeführt werden. Wichtig ist nur, dass die Gesamtmasse des Fahrzeugs und des Anhängers nicht größer als 3,5 t ist. )
  • Fahrzeuge, die für die Klassen AM, L zugelassen sind, zu führen.

Für den Besitz eines Führerscheins der Klasse B musst du mindestens 17 Jahre alt sein, die Ausbildung kannst du aber bereits 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag beginnen. Du solltest dir für die Zeit von Anfang der Ausbildung bis zur Prüfung sechs bis zehn Wochen einplanen.

Die Prüfung des theoretischen Teils kannst du schon 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag.

Für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse bF17 ist es nötig, dass du in der Führerscheinstelle deiner Gemeinde oder der Stadtverwaltung einen Antrag stellst. Das Formular bekommst du bei uns.

Diesem Antrag müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt ( nicht älter als 6 Monate )
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ( nicht nötig, wenn du den Führerschein einer anderen Klasse erweitern möchtest )
  • Beiblatt „bF17“
  • Kopien ( beidseitig ) von Personalausweis und Führerschein aller Begleitpersonen

Damit keine Verzögerungen auftreten, solltest du das möglichst bald erledigen, da erst nach Bearbeitung des Antrags durch die Behörde eine Prüfung in Theorie und Praxis möglich ist. ( Meist liegt die Bearbeitungszeit zwischen 2 bis 8 Wochen. )

Zur Anmeldung bei uns bringst du bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, sowie – falls vorhanden – deinen bisherigen Führerschein.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

Gerne kannst du einen Termin für ein Beratungsgespräch buchen

Online Termine

Mit bestandener Fahrprüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung, die du ab deinem 18. Geburtstag in einen Kartenführerschein umtauschen kannst. Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren, welche namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein muss. Natürlich ist es möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie müssen mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU/ EWR-Fahrerlaubnis sein. Außerdem dürfen die erfahrenen Erwachsenen nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen.

Die wichtigsten Bedingungen und Besonderheiten der Teilnahme am Straßenverkehr werden im theoretischen Unterricht nach Themen sortiert vermittelt. Nicht alle Situationen, die sich im Straßenverkehr ereignen, können in der Praxis eingeübt werden.

Um einen Überblick über die wichtigsten Verkehrszeichen und Regeln zu bekommen, ist es sinnvoll, mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen und die gelernten Fähigkeiten dann in der Praxis anzuwenden.

Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in einen allgemeinen Teil ( Grundunterricht ), den alle Bewerber besuchen müssen, und den klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt. Mindestdauer für eine Unterrichtseinheit in der Theorie ist eine Doppelstunde ( 90 Minuten ).

 

12 theoretische Grundunterrichte: In den theoretischen Grundunterrichten wirst du optimal zu einem zukünftigen Autofahrer ausgebildet. Alle gesetzlichen Vorgaben, die für dich im Straßenverkehr wichtig sind, werden dir hier erläutert. 12 Unterrichtseinheiten sind die Voraussetzung für die Zulassung zur Führerscheinprüfung. Willst du einen schon bestandenen Führerschein um Klassen erweitern, musst du nur bei 6 Unterrichtseinheiten anwesend sein.

Natürlich darfst du gerne und kostenfrei unseren Unterricht öfter besuchen, um dein Wissen zu vertiefen!

2 weitere klassenspezifische Unterrichte: Neben den theoretischen Grundunterrichten sind noch zwei klassenspezifische Unterrichte auf deinem Weg zum Führerschein zu absolvieren. Dabei geht es hauptsächlich darum, dir das nötige technische Wissen anzueignen, das dir später sehr bei dem Umgang mit deinem eigenen Fahrzeug helfen wird. So lernst du zum Beispiel wie ein Motor funktioniert, aber auch wie du mögliche Störungen bemerkst. Zusätzlich gibt es praktische Tipps zu Wartung und Reifenwechsel.

Die praktische Ausbildung gliedert sich in verschiedene Phasen, die aufeinander aufbauen: Grundausbildung ( Übungsstunden ), besondere Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) und Ausbildungs-Fahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Je nach Vorkenntnissen und Talent variiert die Anzahl der Übungsstunden, bei den Sonderfahrten ist allerdings eine Mindeststundenzahl vorgegeben.

Grundausbildung: Von den Vorbereitungen, wie dem Einstellen von Sitz und Spiegel, steigerst du dich zur Bedienung des Fahrzeugs. Sobald Schalten, Gas geben, Bremsen und Co. im Straßenverkehr sitzt, lernst du Fahrmanöver, z.B. Abbiegen oder Fahrstreifen-Wechsel, außerdem musst du die Grundfahraufgaben meistern, wie etwa Einparken, Umkehren oder die Gefahrenbremsung.

Besondere Ausbildungsfahrten: Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung, kannst du mit den Sonderfahrten beginnen. Davon brauchst du mindestens:

  • 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
  • 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  • 3 Nachtfahrten à 45 Minuten

Bei den Überlandfahrten und auf der Autobahn bringt dir der Fahrlehrer bei, wie man sich verantwortungsbewusst und vor allem sicher auch bei hohen Geschwindigkeiten verhält. Welche Abstände müssen eingehalten werden? Was ist beim Überholen zu beachten? Wie verhält sich mein Auto in Kurven, bei Steigungen und Gefälle? Um mit kritischen Situationen im Straßenverkehr gelassen umgehen zu können, übst du bei uns zum Beispiel gezielt das Befahren von Kreuzungen und das Ein- und Ausfahren der Schnellstraßen. Außerdem ist es noch wichtig auch bei unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen im Straßenverkehr zu Recht zu kommen. Bei der Nachtfahrt kannst du dich an die Auswirkungen unterschiedlicher Helligkeit gewöhnen und das Einparken bei Nacht üben. Nachtfahrten werden vor allem auf Landstraßen und der Autobahn stattfinden.

Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung: Nachdem du alle Sonderfahrten hinter dir hast, kann dein Fahrlehrer gezielt die Situationen mit dir üben, die dir im täglichen Leben und auch bei der Prüfung begegnen werden. Ihr wiederholt bereits Erlerntes und falls noch Unsicherheiten bestehen werden diese ausgeräumt. Anschließend werden Prüfungsfahrten geprobt.

Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du uns natürlich jederzeit anrufen. Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Büroöffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils 16:00 – 19:00 Uhr

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Klasse C

Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse C sind sehr umfangreich.

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Klasse D

Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse D sind sehr umfangreich.

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Klasse L und T

Informationen zu deiner Ausbildung in der Klasse L und T sind sehr umfangreich.

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